Das Bundeskartellamt in Bonn überprüft, welche Marktmacht hinter PayPal steht und inwieweit Online-Händler vom Unternehmen als Bezahlmethode abhängig sind – den MDR Aktuell Bericht „PayPal in Kritik: Bundeskartellamt nimmt Zahlungsdienst unter die Lupe“ können Sie sich hier ansehen.
Der Präsident des Kartellamtes Andreas Mundt betonte, dass zwei PayPal- Klauseln den Wettbewerb einschränken und einen Verstoß zum Verbot des Missbrauchs einer dominanten Position darstellen könnten. „Leidtragende wären dann insbesondere auch die Verbraucherinnen und Verbraucher, die diese höheren Kosten am Ende indirekt über die Produktpreise zahlen.“, so Mundt weiter. Der Auslöser für die aktuelle Diskussion sind zwei PayPal-Klauseln, gemäß derer nämlich PayPal Onlineshop-Betreibern das Anbieten ihrer Dienstleistungen und Waren zu günstigeren Preisen untersagt, wenn der Kunde zur Bezahlung der Ware eine, verglichen mit PayPal, günstigere Online Bezahlmethoden wählt. Auch sollten Sie, wenn Sie Ihren Onlineshop erstellen lassen, keine Präferenzen für andere Bezahlungsmethoden erkennen lassen. Darüber hinaus dürfen sie die Benutzung dieser anderen Bezahlmethoden für Kundinnen und Kunden nicht bequemer gestalten.
Unter den dominierenden Zahlungsdiensten auf dem Markt ist PayPal aktuell der teuerste
Andreas Mundt unterstreicht: „Wenn die Händler gehindert werden, die unterschiedlich hohen Kosten der verschiedenen Zahlungsmethoden über entsprechenden Aufschläge oder Rabatte zu berücksichtigen, können sich andere und neue Zahlungsmethoden im Preis- und Qualitätswettbewerb schlechter behaupten.“ In Deutschland zum Beispiel ist laut einer Studie PayPal der größte Online-Zahlungsanbieter und zugleich mit Abstand der teuerste, stellte das Bundeskartellamt fest.
Die Gebühren sind nämlich wie folgt: Eine Standardgebühr beläuft sich auf 2,49 bis 2,99 Prozent des Zahlungsbetrags, zusätzlich müssen 34 bis 35 Cent pro Zahlung entrichtet werden. Im Normalfall schlagen alle Online-Händler die jeweiligen Gebühren auf den Preis der Produkte auf. Damit tragen die Verbraucher die Kosten für die Zahlungsdienste, da diese nicht, wie bei den Lieferkosten üblich, getrennt ausgewiesen werden. Der Gesetzgeber hatte dem Kartellamt bereits im Januar 2021 neue Instrumente an die Hand gegeben. Die Bonner Behörden achten seitdem noch stärker auf den florierenden Online-Handel, um in diesem Sektor für Wettbewerb sorgen zu können. So wird nun auch gewährleistet, dass Konzerne, wie Amazon oder Facebook genauer beobachtet werden.
PAYPAL: Schon letztes Jahr negativ aufgefallen
Die PayPal Schlagzeilen häufen sich. In 2022 geriet der Online-Bezahldienst PayPal negativ ins Rampenlicht. PayPal wollte inaktive Konten seiner Kunden monetarisieren und teilte in einer Mail kurzerhand mit, dass ansonsten „Inaktivitäts-Gebühren“ fällig wären – T3N berichtete in diesem Artikel „Paypal unter Druck: Bundeskartellamt eröffnet Untersuchung„. Lesen Sie hier unseren aktuellen Artikel über den PayPal Hacker-Angriff im Dezember 2022.